TERMINE
Jahreshauptversammlung 2023
Fr., 10. März
|Gasthof Müllerbräu
Liebe Tennisfreunde, wir möchten euch recht herzlich zur geplanten Jahreshauptversammlung einladen. Die Jahreshauptversammlung ist geplant für den Freitag, 10.03.2023 im Gasthof Müllerbräu um 19:00 Uhr. Viele Grüße 1. Vorstand TC Töging
Zeit & Ort
10. März 2023, 19:00 MEZ
Gasthof Müllerbräu, Erhartinger Str. 62, 84513 Töging am Inn
Über die Veranstaltung
Liebes Mitglied des TC Töging,
mit der Jahreshauptversammlung wollen wir gemeinsam auf die vergangene Tennissaison 2022 zurückblicken und Bilanz unseres ersten Jahres mit neuer Führung ziehen. Gleichzeitig wollen wir euch einen Ausblick auf die anstehende Saison geben.
Wir laden Dich dazu herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung am
10.03.2023 um 19 Uhr im Gasthof Müllerbräu
ein.
Um das Vertrauen aller Mitglieder zu spüren, ist es uns als Vorstandschaft sehr wichtig, möglichst viele Mitglieder in unsere Vorhaben mit einzubeziehen und Meinungen einzuholen. Aus diesem Grund freuen wir uns sehr über zahlreiche Teilnahme.
Gebt uns eure Ideen und Anregungen, wie wir den Sport Tennis, aber auch das Vereinsleben insgesamt für alle Altersgruppen attraktiver machen können.
Die Agenda wurde wie folgt von der Vorstandschaft beschlossen:
- Begrüßung und Bericht des 1. Vorstands
- Bericht des Schatzmeisters
- Bericht der Kassenprüfer
- Bericht des Sport- und Jugendwarts
- Satzungsänderungen (siehe Anhang)
- Ehrung langjähriger Mitglieder
- Wünsche und Anträge
Viele Grüße,
Florian Ziegler
1. Vorstand TC Töging
Anhang: Anträge zur Satzungsänderung
Punkt 9 Arbeitsdienst:
Alt:
Alle Mitglieder, mit Ausnahme der passiven, die im Vorjahr des Spieljahres das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 60 Jahre sind, müssen Arbeitsdienst leisten. Ausgenommen sind alle Vorstandsmitglieder, sowie deren Ehegatten. Die Zahl der zu leistenden Stunden wird jährlich vom Vorstand neu festgelegt, darf aber 5 Arbeitsstunden pro Mitglied und Jahr nicht überschreiten.
Als Nachweis gilt der Eintrag in das Arbeitsbuch unter Gegenzeichnung des Platzwartes.
Neu:
Alle Mitglieder, mit Ausnahme der passiven, die im Vorjahr des Spieljahres das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 65 Jahre sind, müssen Arbeitsdienst leisten. Ausgenommen sind alle Vorstandsmitglieder, sowie deren Ehegatten. Die Zahl der zu leistenden Stunden wird jährlich vom Vorstand neu festgelegt, darf aber 5 Arbeitsstunden pro Mitglied und Jahr nicht überschreiten.
Als Nachweis gilt der Eintrag in das Arbeitsbuch unter Gegenzeichnung eines Vorstandsmitglieds.
Punkt 10 Austritt:
Alt:
Der Austritt für das laufende Jahr kann bis zum 31.3. erklärt werden; bei Abmeldung nach diesem Termin ist der Beitrag für das laufende Jahr voll zu entrichten. In besonderen Fällen kann der 1. Vorsitzende Ausnahmeregelungen treffen.
Neu:
Der Austritt für das folgende Jahr muss bis spätestens 31.12. erklärt werden; bei Abmeldung ab dem 1.1. ist der Beitrag für das aktuelle Jahr voll zu entrichten. In besonderen Fällen kann der 1. Vorsitzende Ausnahmeregelungen treffen.
Link zur Satzung